A
B C D E F
G H I J K L M N O P Q R S T U
V W X Y Z
Arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen
Alle Beschäftigten, die in ihrer Arbeitsumgebung besonderen
Belastungen (z.B. Lärm, Hitze, gefährliche
Stoffe) ausgesetzt sind, sind verpflichtet an arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen. Neben Erstuntersuchungen zur
Prüfung der Aufnahme einer Tätigkeit werden Nachuntersuchungen
zur Feststellung des gesundheitlichen Zustandes durchgeführt.

B
Betriebliche
Prävention
Betriebliche Belastungen (z.B. Lärm, Gase, Staub,
Hitze, Zugluft, schweres Heben und Tragen oder Zwangshaltungen)
und organisatorische Regelungen (z.B. Schichtarbeit und Akkord)
sollen durch die betriebliche Prävention in einen zumutbaren
Rahmen gehalten werden, um spätere Erkrankungen zu vermeiden.
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die aus der
Ausübung einer Tätigkeit heraus entstehen. Dabei kann
die Ursache für die Erkrankung in der Arbeitsweise, im Arbeitsverfahren
oder an der Verwendung der Arbeitsstoffe liegen. Anerkannte Berufskrankheiten
sind in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt.
Berufskrankheiten unterliegen der Meldepflicht und müssen vom
Arzt, Unternehmer oder den Betroffenen gemeldet werden.
Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen stellen arbeitsplatzbezogene
und tätigkeitsbezogene Regeln in verständlicher Form für
den Mitarbeiter auf. Sie werden vom Unternehmen erstellt und unterliegen
nach §87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz dem Mitbestimmungsrecht
des Betriebsrates. Neben Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
(z.B. Erste Hilfe) müssen auch die sicherheitstechnischen Betriebsanweisungen
(z.B. Schutzmaßnahmen) an den Arbeitsplätzen verfügbar
sein.

C
CE-Zeichen
Das CE-Zeichen steht für die Erklärung
des Herstellers, dass sein Produkt die Sicherheitsanforderungen
der europäischen Richtlinien erfüllt. Gefährliche
Maschinen oder persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie
II (z.B. Atemschutzgeräte, Kopfschutz, Fahrradhelme) dürfen
das Prüfzeichen jedoch erst nach der Prüfung eines Muster
einer anerkannten Stelle tragen.

E
Erste-Hilfe-Material
Das erste Hilfe-Material muss in Form von
Verbandkästen griffbereit, in ausreichender Menge und in einem
einwandfreien Zustand vorliegen. Es ist darauf zu achten, dass der
Verbandskasten immer vollständig und vor Nässe, Schmutz
und extremen Temperaturen geschützt ist. In jedem betriebseigenen
Fahrzeug muss ein Verbandskasten vorhanden sein.
Ersthelfer-/innen
Ersthelfer haben die Aufgabe am Unfallort
Sofortmaßnahmen zu ergreifen, bevor der Arzt eintrifft. Die
Anzahl der ausgebildeten Ersthelfer im Unternehmen richtet sich
nach der Anzahl der Beschäftigten. Bis zu einer Anzahl von
20 Beschäftigten ist ein Ersthelfer erforderlich. Darüber
hinaus müssen in Verwaltung und Handel 5 Prozent der Beschäftigten
und in den übrigen Betrieben 10 Prozent der Beschäftigten
eine Ersthelfer-Ausbildung absolviert haben. Die Ausbildung beinhaltet
acht Doppelstunden und im Abstand von zwei Jahren Fortbildungen.
Die Kurse werden sowohl vom Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen
Roten Kreuz, der Johanniter Unfallhilfe und dem Malteser-Hilfsdienst
durchgeführt.

F
Fachkräfte
für Arbeitssicherheit
Fachräfte für Arbeitssicherheit
benötigen eine besondere sicherheitstechnische Ausbildung,
um für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
bei der Arbeit zu sorgen. Sie beraten bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
und Arbeitsstoffen, bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen
Schutzausrüstungen, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
und der Beurteilung von Arbeitsbedingungen. Ihre betrieblichen Einsatzstunden
richten sich nach der Zahl der Beschäftigten und dem Gefährdungsgrad.
Dies ist in der Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte
für Arbeitssicherheit" (BGV A 6; VBG 122) festgelegt.

H
Hautschutz
Der Hautschutz umfasst Schutz-, Reinigungs-
und Pflegemaßnahmen. Neben der Anwendung von Hautschutzpräparaten
vor Arbeitsbeginn wird die Pflege nach der Arbeit mit feuchtitgkeits-
oder fetthaltigen Salben empfohlen. Vor jeder Hautschutzmaßnahme
muss die Haut gründlich und schonend gereinigt werden. Im Umgang
mit Säuren, Laugen, Ölen oder Lösemitteln sind Schutzhandschuhe
zu tragen. Alle Beschäftigten, die mit hautschädigenden
Mitteln arbeiten, müssen an den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
teilnehmen.

L
Lärm
Die Schwerhörigkeit verursacht durch
Lärm ist eine der häufigsten Berufskrankheiten. Ab einem
Lärmpegel von 85 dB(A) ist ein Gehörschutz durch Stöpsel
oder Kapseln vom Unternehmer zu stellen. Ab einem Pegel von 90 dB(A)
müssen alle Beschäftigten im Lärmbereich den Gehörschutz
tragen. Der Lärmpegel sollte durch technische und organisatorische
Maßnahmen so niedrig wie möglich gehalten werden.

V
Verbandbuch
Alle bei der Arbeit zugezogenen Verletzungen
müssen schriftlich mit Angabe von Zeit, Ort, Hergang des Unfalls,
Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Erste-Hilfe-Maßnahmen
und Namen des Verletzten, der Unfallzeugen und der Personen, die
Erste Hilfe geleistet haben, dokumentiert werden. Die Dokumentation
dient als Beleg, dass es sich um einen Arbeitsunfall bzw. eine arbeitsbedingte
Gesundheitsschädigung handelt. Das Verbandbuch muss fünf
Jahre aufbewahrt werden, um auch bei Spätfolgen einen Anspruch
auf Versicherungsleistungen geltend machen zu können.

|
deutsch | english
| français
|
© asd
ruhrstadt ug Impressum Datenschutzerklärung
|